Tag: Transport

Müssen meine Möbel demontiert werden?

Grundsätzlich bleibt es Ihnen als Kunde überlassen, inwieweit Sie Ihre Möbel demontieren möchten.

Wenn der Transport Ihrer Möbel durch uns erfolgt, gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten. Große und schwere Möbelstücke, die nicht durch Türen und Korridore passen, müssen demontiert werden. Diese Maßnahme stellt sicher, dass der Transport reibungslos und ohne Schäden an Ihren Möbeln oder an den Gebäuden verläuft.

Sollten Sie keine Möglichkeit oder keine Zeit haben, Ihre Möbel selbst zu demontieren, bieten wir diesen Service gerne gegen einen Aufpreis an.

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Wer haftet bei Schäden während der Einlagerung?

Grundlegend basiert die Haftung auf dem §451 e HGB. Dieser legt fest, dass die Haftung bei Verlust oder Beschädigung bis zu einem Betrag von Euro 620,00 je Kubikmeter Laderaum begrenzt ist. Der für die Durchführung des Vertrages notwendige Laderaum wird hierbei zugrunde gelegt. Entscheidend für eine etwaige Erstattung ist der Zeitwert des Lagergutes.

Sie können die gesetzliche Grundhaftung durch die Höherdeklaration nach §451 g Abs. 1 HGB an einen festgelegten Wert anheben. Sollte Ihr Umzugsgut einen Wert über Euro 620,00 je Kubikmeter Laderaum haben, ist dies besonders sinnvoll. Beachten Sie jedoch, dass auf den Betrag, der die gesetzliche Haftung übersteigt, ein zusätzlicher Frachtzuschlag anfällt.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine separate Transport-Warenversicherung für Ihr Umzugsgut über die Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG abzuschließen. Dies bietet Ihnen weiteren Schutz, insbesondere für wertvolle oder sentimentale Gegenstände.

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